Wärmeträgerfluid
Antifrogen® N
Änderungsdatum :
April 12, 2024
Product Information
Benefits
Antifrogen® N wurde zur Verwendung als Wärmeträgerflüssigkeit und Kältemittel entwickelt. Sein Frostschutz basiert auf Monoethylenglykol, das aufgrund seines hohen Siedepunktes von ungefähr 198 °C einen Verlust durch Verdampfung verhindert.
Die Frostbeständigkeit der Mischung ändert sich auch nicht nach mehreren Jahren im Betrieb, sofern die Antifrogen® N-Konzentration konstant bleibt. Darüber hinaus kommt es auch nicht zur Phasenseparation von Antifrogen® N/Wasser-Mischungen.
Die Frostbeständigkeit der Mischung ändert sich auch nicht nach mehreren Jahren im Betrieb, sofern die Antifrogen® N-Konzentration konstant bleibt. Darüber hinaus kommt es auch nicht zur Phasenseparation von Antifrogen® N/Wasser-Mischungen.
Product details
Produktfunktionen
- Corrosion inhibitor
- Heat transfer fluids
Anwendungen
- Heating & Cooling
Anwendung
Antifrogen N wurde zur Verwendung als Wärmeträgerflüssigkeit und Kältemittel entwickelt. Sein Frostschutz basiert auf Monoethylenglykol, das aufgrund seines hohen Siedepunktes von ungefähr 198 °C einen Verlust durch Verdampfung verhindert.
- Heisswasserheizanlagen
- Wärmepumpen
- Wärmerückgewinnungsanlagen
- Kühlkreisläufe
- Schwerkraftanlagen
Service und Überwachung
Gemäss unserer Erfahrung kann Antifrogen® N für viele Jahre in Anlagen zum Einsatz kommen. Die Konzentration von Antifrogen® N innerhalb der Anlage sollte jedoch jährlich geprüft werden. Diese Prüfung ist darüber hinaus auch ratsam, wenn Flüssigkeit in die Anlage nachgefüllt wird. Vertriebshändler verfügen für diesen Zweck über Antifrogen® N-Frostschutzprüfer.
Die Leistung der Antifrogen® N/Wasser-Mischung sollte ebenfalls alle zwei Jahre geprüft werden. Wenn eine Probe mit 250 ml bereitgestellt wird, können Vertriebshändler diesen Service zusätzlich ausführen.
Weitere Informationen finden Sie unter: Antifrogen Analyse Service (clariant.com)
Zertifizierung und Zulassungen
Clariant erklärt, dass alle seine innerhalb der EU vermarkteten Produkte, z. B. Stoffe, Präparationen oder Artikel im Sinne von Artikel 3, Abschnitt 1-3 der Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.12.2006 (REACH), nachstehend „Stoffe“ genannt, allen anwendbaren Chemikaliengesetzen entsprechen, mit besonderen Hinweisen auf die REACH-Verordnung (EG).