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Clariant verschiebt die für den 30. März 2020 geplante Generalversammlung

  • Der Verwaltungsrat hat entschieden, die für den 30. März 2020 geplante 25. ordentliche Generalversammlung zu verschieben
  • Die Entscheidung folgt dem Ausruf der "ausserordentlichen Lage" durch den Schweizerischen Bundesrat, die keine Generalversammlungen unter normalen Bedingungen zulässt
  • Ein neues Datum für die 25. ordentliche Generalversammlung wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben

Muttenz, 18. März 2020 – Vor dem Hintergrund der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) hat der Schweizerische Bundesrat mit Gültigkeit zum 16. März um Mitternacht die COVID-19-Verodnung 2 erlassen, die neue Vorschriften für Generalversammlungen erlässt. Als Folge dieser Erklärung des Schweizerischen Bundesrats ist es Aktionären nicht gestattet, persönlich an Generalversammlungen teilzunehmen. Jedoch kann das Unternehmen anweisen, dass Teilnehmende ihre Rechte ausschliesslich schriftlich oder in elektronischer Form oder mittels eines unabhängigen Stimmrechtsvertreters, der vom Unternehmen ernannt wurde, ausüben.

Nach sorgfältiger Diskussion und Bewertung der aktuellen Situation hat der Verwaltungsrat der Clariant AG entschieden, die Generalversammlung zu verschieben. Der Verwaltungsrat hat die feste Absicht, eine Generalversammlung abzuhalten, an der Aktionäre persönlich teilnehmen können, sobald es die Situation erlaubt. Zu diesem Zeitpunkt wird der Verwaltungsrat die Aktionäre und die Öffentlichkeit in gewohnter Weise informieren.

"Wir bedauern die Verschiebung der Generalversammlung. Im Namen des Verwaltungsrats möchte ich mich bei allen Aktionären für ihr Verständnis während dieser aussergewöhnlichen Zeit bedanken," sagte Hariolf Kottmann, Geschäftsführender Präsident ad interim.
 

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